Johann Wolfgang Brenk (GND 130801127)

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Daten
Nachname Brenk
Vorname Johann Wolfgang
GND 130801127
( DNB )
Wirkungsgebiet Wissenschaft, Politik


Johann Wolfgang Brenk in der BSB

BRENK (Johann Wolfgang) Lizentiat der Rechte zu Schobdach bei Wassertrüdingen im Ansbachischen; den 1. März 1704 zu Eichelsdorf unweit Königsberg in Franken gebohren, wo sein Vater Martin Caspar Brenk Pastor war. Er wollte in seiner ersten Jugend durchaus nicht das Geringste lernen, und war hierzu weder durch Güte, noch durch Strenge zu bringen; verfiel aber bald, und so sehr auf das entgegengesetzte Extrem, daß er auch bei Tische das Buch nie weglegte, und ganze Nächte, wenn man ihm kein Licht gab, beim Mondschein las. Um die hebräische Sprache zu erlernen, gieng er 4 Jahre lang, bei jeder Jahrszeit und Witterung, täglich eine Stunde weit zu den Juden, bei welchen er ausser allem Zweifel den Grund zu seiner übermäßigen Verehrung des Mosaischen Gesetzes, und zu der Geringschätzung des neuen Testaments, besonders der apostolischen Schriften, legte. Nachher schickten ihn seine Eltern an das Gymnasium nach Ansbach, wo er die Humaniora, Mathematik, das Griechische gründlich, das Hebräische methodisch, auch französisch und italienisch lernte. Im J. 1722 bezog er die Universität Altdorf, wo er Philosophie studirte, und gieng dann nach Jena, wo er die Rechte hörte. Er informirte dann einige Zeit, nachdem sein Vater gestorben war, zu Ansbach in Privathäusern, gieng dann wieder nach Jena, wurde wegen Verdrüßlichkeiten, in die ihn seine Unbesonnenheit verwickelte, gezwungen, diese Stadt zu verlassen, und setzte das Studium der Rechte zu Halle fort. Sein flüchtiges Wesen, welches ihm nirgends eine bleibende Stätte gewährte, trieb ihn im J. 1732 nach Wien, dann nach Prag und Leipzig von wo er wieder nach Halle zurückkam. Hier machte er gegen Bezahlung für den Kanzler Johann Peter von Ludewig verschiedene Aufsätze, und besorgte bei der Ausgabe der Consiliorum Halensium die Correktur. Obwohl er zu Halle noch länger Sustentation gefunden hätte, war er des dortigen Aufenthaltes wieder satt, und übernahm im Jahr 1734 bei einem jungen Baron Szentkeretzti in Siebenbürgen eine Hofmeisterstelle. Von da kam er 1736 nach Halle, ohne Geld, aber mit einem leibeigenen Bedienten und mit drei Pferden zurück, verkaufte die Pferde, und erhielt durch Verwendung des Hrn von Ludewig einen Magdeburgischen Freitisch. Bei Unruhen, die zwischen den Studenten, und dem Dessauischen Garnisonsregimente entstanden, war Brenk auf die unrühmlichste Art sehr thätig, und muste unverzüglich Halle verlassen. Im August 1737 begab er sich nach Ansbach, wo man ihm, gegen Erhaltung eines Honorars, auftrug, über die in der Werthheimischen Bibelübersetzung enthaltenen Religionswidrigen Stellen seine Meinung abzufaßen. Er fieng mit einigen Offizieren der Garnison höchst unbesonnene Händel an, und wurde, mit sechzig Gulden, und einem Empfehlungsschreiben an den General von Seckendorf zu Kaiserlich Rußischen Militärdiensten, aus Ansbach entlaßen. Brenk kaufte sich nun sogleich ein Pferd, und ritt damit durch Franken und Niedersachsen nach Hamburg. Hier muste er gleich bei seiner Ankunft aus Noth seinen Gaul für fünf Gulden verkaufen, gab die Reise nach Rußland auf, und gieng als ein Bettler über Lüneburg, Celle, und Hannover nach Göttingen, wo er sich mit Abschreiben, Correkturbesorgung, mit Unterricht im Hebräischen, und als Notarius und Prokurator von 1738 bis 1740 fortbrachte. Seiner sehr schlechten Conduite wegen wurde er zweimal eingesperrt, und da er endlich am 15. Oktober 1740 aus der Stadt geschaft ward, und nicht gutwillig abgehen wollte, mit Gewalt durch 6 Mann Wache zum Thor hinausgeführt. Nun gieng er nach Marburg, repetirte daselbst mit jungen Studierenden die Pandekten, und gab unter andern auch in der Chiromantie geheime Lektionen. Auch dieß währte gar nicht lange, und er schlich sich im J. 1741 wieder in Halle ein, wo er sich nun ganz an die Juden hielt, bei dem Rabbi Tefel und Rabbi Wolf die Gemara erlernte, und es in der rabbinischen Gelehrsamkeit so weit brachte, daß er bei den Juden zu Halle für ein Orakel gehalten, und auch von pohlnischen Juden, die nach Halle kamen, in ihren wichtigsten Handels-Familien- und Gewissensangelegenheiten um Rath gefragt wurde. Er besuchte die Synagogen, war in allen jüdischen Gesellschaften, und unterhielt mit einem Judenmädchen ein ernsthaftes Liebesverständniß. Nebenbei versah er Hofmeistersstelle bei einem Baron von Uterot, und bei einem zu Halle studierenden Memmingischen Patritier von Hartlieb, und ward Lizentiat der Rechte. Er wurde aber bald darauf, nachdem er sich 27 Jahre lang auf Universitäten herumgetrieben hatte, auch aus Halle fortgeschafft. Im Jahre 1749 wanderte er über Quedlinburg, Halberstadt, Blankenburg, Magdeburg, Hamburg, und Altona, wo er überall die Juden aufsuchte, und nur bei denselben das Absteigquartier nahm, nach Amsterdam, und ließ sich daselbst am 25. Oktober desselben Jahres, in einer Versammlung von 12 Juden, durch Rabbi Jehuda Löw beschneiden; von welcher Zeit an er sich Jochanan Brenk nannte, sich auf die Medizin verlegte, in jüdischer Gesellschaft nach Harlem, Haag, Utrecht, und Leyden reisete, seine jüdische Geliebte Lehmännin immer mit Geld unterstützte, und übrigens selbst größtentheils von der Güte seiner neuen Glaubensgenossen lebte. Zum neuen, ihn bei den Glaubensverwandten aller Confeßionen verächtlich machenden, Beweis seines unstäten Sinnes verließ er nach anderthalb Jahren den jüdischen Glauben, und gieng wieder zur christlichen Religion über, wobei er wieder seinen alten Nahmen Johann Wolfgang Brenk annahm. Er reisete nach Frankfurt, dann nach Darmstadt und Würzburg, und dann nach Nürnberg, wo er am 13. Sept. 1751 ankam, um sich da, wie er gesinnt war, für immer niederzulassen. Er bewohnte vor dem Thore ein elendes Dachstübchen in einem Gartenhause, hatte kaum die nothdürftigste Kleidung, konnte im strengsten Winter nicht heitzen, und war oft dem Hungertode sehr nahe. Eine Heurath verbesserte seine Umstände: man lernte seine Fähigkeiten kennen, und er wurde 1760 Sekretär beim Hessenkasselschen Gesandten zu Nürnberg, und 1764 bei dem Baierischen Gesandten, verließ aber auch diesen Platz sehr bald wieder. Eine sehr reiche und großmüthige Freundin kaufte und schenkte ihm ein Haus zu Schobdach, einem Ansbachischen Dorfe, und hier lebte Brenk sehr nothdürftig von seiner juristischen Praxis, und starb im 86ten Lebensjahre den 21. November 1789. Dieser Sonderling und Schwärmer trug sich über 40 Jahre lang mit dem Projekt herum, auf den Wallachischen Gebürgen ein Königreich, errichten zu wollen, warb im Ernste dazu, konnte es aber eben so wenig realisiren, als seinen närrischen Vorsatz, auf der Lüneburger-Haide einen neuen, ganz dem Naturstande angemessenen, und blos durch die Naturgesetze beherrschten, Staat zu errichten, ob er gleich sein Projekt an die Hannöversche Regierung anlangen ließ. Er war von mehr als mittlerer Statur, stark, steif, und sah sehr trotzig aus; seine Stimme war sehr tiefer, starker, langsamer Baß, sein Blick starr und verweilend. Er war sehr dienstfertig, und, ungeachtet seiner oft augenblicklichen Heftigkeit, und seiner oft großen Dürftigkeit, war seine Wohlthätigkeit unbeschreiblich groß. In der Kleidung war er altfränkisch, und er gieng in der Stadt sowohl, als über Land, nie ohne Stock und Degen. In der Religion blieb er immer mehr Jude als Christ. Seine Schriften:

Vergl. Brenk’s Lebensgeschichte, beschrieben von Prof. Will. 8. Ansbach. 1791. 10 Bog. Will’s u. Nopitsch Nürnb. Gelehrtenlexikon B. V. S. 117--124. Vocke Ansbach. Geb. u. Todten Almanach Th. I. S. 169--177. Weidlich’s biograph. Nachrichten. B. III. S. 35--37. Meusel’s Lexikon verstorbn. Schriftsteller. B. I. S. 587--589. Ladvocat’s Handwörterbuch B. VII. S. 292. Journal von und für Franken B. I. S. 343 u. S. 611.

  1. 1. Erklärung über die gradus prohibitos Levit. 18. aus den Lehrsätzen der jüdischen Schriftgelehrten; im 2ten u. 3ten Theil der Hallischen gel. Anzeigen.
  2. 2.* Beantwortung der Frage: ob ein Theologus mit gutem Gewissen sein Studium verlassen, und Jura studieren könne? 8. Frankf. 1746.
  3. 3. Die nach Gottes Wort, Recht, und Vernunft nöthige u. mögliche Verbesserung der Justiz, nach dem Inhalt der Königl. Preußischen Edikte. 8. Halle. (Nürnberg). 1746.
  4. 4.* Diss. inaug. jurid. qua leges succedendi consuetas ad iuris iustitiaeque normam examinatos: sub praes. J. S. F. Böhmeri, pro summis in utroque iure honoribus impetrandis d. Maji 1749 proponit Sigm. Daniel Hartlieb dictus Mallsporn Memmingosuevus. 4. Halae. 1749.
  5. 5.* Beweisgründe, daß in den teutschen Landen eine Reformation der gegenwärtigen Justiz nicht allein unmöglich und unnöthig, sondern auch dem gemeinen Mann vielmehr schädlich seyn. 8. Ansb. 1753.
  6. 6. Allgemeine ökonomische u. mit philosophischen Betrachtungen vermischte Nachrichten. Vom 5. Okt. 1754 bis 31. März 1757 hat er von dieser Schrift 37 Stücke unter dem Nahmen: Advokat Nordmann, zu Nürnberg herausgegeben.
  7. 7. Beschreibung von dem Erdbeben von Lissabon. 8.
  8. 8. Jurisprudentia genuina, oder die aus denen ersten und wahren Grundsätzen demonstrirte u. verbesserte Rechtsgelehrsamkeit, nach welcher die Erlernung und Handhabung derer Rechte leicht und wahrhaft geschehen mag. 2 Theile. Frankf. u. Leipz. 4. 1755.
  9. 9. Betrachtungen über den gegenwärtigen teutschen Krieg, in Absicht auf die Religion, Reichsverfaßung zu Neutralität des Reichs u. der Stände. 3 Stücke. 1758--1759. Noch 2 andere, in dem siebenjährigen Krieg von ihm edirte Schriften: Von der Religion, und von der Neutralität der Reichsstände, sind der damahligen Schrift: Kriegstheater, einverleibt worden.
  10. 10. Das Münzwesen, vorgestellt zur Rettung des gemeinen Besten, gegen den durch die unbeständigen Verbesserungen dem gemeinen Wesen zuwachsenden Schaden. 4. Augsb. 1764.
  11. 11. Zeitung jetziger Zeit von den Vorfallenheiten im gemeinen Wesen. 4. 1765 u. 1766. 5 Stücke.
  12. 12. Die unitarischen Glaubens Lehren, entworfen von Hrn Szent Abrahami ehemaligen Professor zu Colosvär, und nun aus dem Ungarischen übersetzt von Palfi Janos. 4. Leipz. 1766.
  13. 13. Die mögliche, gerechte, und nützliche Abänderung der gewöhnlichen Diebes Strafen. (Nürnb.) 1766.
  14. 14. Allerunterthänigste Vorstellung derer im teutschen Reich zurückgebliebenen Emigranten auf das, des Auswanderns halber, ergangene Kaiserliche Edikt.
  15. 15. Patriotische Gedanken über die bishero angewachsene wucherliche Theuerung. 4. Erlang und Marktbreit. 1770.
  16. 16. Kurzer Abriß des Großsultanischen Regiments u. derer türkischen Reichs Grundsätze, unter der Regierung Mustapha III. in einer Anrede vorgestellt. 4. Strasburg. 1771.
  17. 17. Die in dem Feldbau u. der Viehzucht durch den Zehenten gesegnete Landwirthschaft. 4. Wallerstein. 1778.
  18. 18.* Rechtliche Untersuchung: ob die eröffneten und eingezogenen Reichslehen in Baiern salva constitutione et incolumitate imperii wieder verliehen, und hierzu die Kaiserliche und Reichs Einwilligung ertheilt werden mögen? Authore Papiniano Sacerdotii juris Collega. 4. 1780.
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