Christoph Grund (GND 116894636)

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Daten
Nachname Grund
Vorname Christoph
GND 116894636
( DNB )
Wirkungsgebiet Politik


Christoph Grund in der BSB

GRUND (Christoph), der Rechte Liz., fürstbischöflich regensburgischer Konsistorial -- Hofkammer- und Regierungsadvokat zu Regensburg; geboren am 6ten April 1772 zu Würzburg, wo sein Vater Mahler und Hofmusikus war. Er betrat gerade in dem Augenblicke die würzburgische hohe Schule, als ihm das Schicksal seinen Vater nahm, und ihn dadurch in die drückendste Armuth sezte, zu welcher noch, wegen heterogener Gesinnungen, die Verachtung und Verfolgung seiner Anverwandten geistlichen Standes kamen, in deren Geistesformen er nicht zu passen schien. Demungeachtet schritt er, in der Ausbildung sich selbst überlassen, auf seiner Bahn fort, studirte unter Matern Reuss die damals noch verketzerte Kantische Philosophie, und unter Schmid, Samhaber, Kleinschrod, Hans, Stalpf u. s. w. die Rechtswissenschaft, wurde in einem adelichen Hause Hofmeister, verliess Würzburg im Iahr 1795, und gieng nach Regensburg, wo er bereits Gönner hatte, und sehr bald mehrere fand. Im Iänner 1796 wurde er als Lehrer der schönen Wissenschaften und der Philosophie an der fürstlich Thurn -- und Taxischen Pagerie aufgestellt. Im Mai desselben Iahres fasste er den kühnen Entschluss, Vorlesungen über Kants Philosophie zu Regensburg, wo sie bis dahin noch nie gehalten wurden, in einem öffentlichen Blatte anzukündigen, zog sich aber dadurch, bey dem damals 1797 noch besonders in Baiern gegen die neue Philosophie bestehenden Kampfe, von mächtigen Obskuranten, Verfolgungen zu. Die im Iahre 1798 erfolgte Entfernung des aufgeklärten Chefs der fürstl. Thurn- und Taxischen Pagerie von der Direktion derselben bewirkte auch die seinige. Im Frühling 1799 machte er in fremden Familiengeschäften eine Reise nach den Niederlanden, und kam im Sommer wieder nach Regensburg zurück. Seine unten angezeigten Schriften, besonders jene über die Steuerpflichtigkeit des christlichen Klerus gab sogar zu einer gerichtlichen Sitzung Anlass, in der man eine förmliche Inquisition über den Verfasser verhängen wollte, aber der weise Kurfürst von Pfalzbaiern Maximilian IV. liess ihm unterm 26sten Oktober 1799 ein sehr schmeichelhaftes Handschreiben, und 20 Dukaten zu einiger Belohnung zustellen, und der gute Ioseph Konrad Fürstbischof zu Freysing und Regensburg ernannte ihn durch ein Kabinetsdekret vom 24sten September 1800 zum hochfürstl. bischöfl. regensburgischen Konsistorial -- Hofkammer und Regierungsadvokaten. Die Iuristenfakultät zu Landshut ertheilte ihm darauf den Lizentiatengrad.

Seine Schriften sind:

Ist eine bürgerliche Verbesserung der Iuden in Teutschland dem Rechte und der Klugheit gemäss? 8. Regensburg 1798. 60 S.

S. Ien. ALZ. 1799. Iun. S. 239.

Ueber die Steuerpflichtigkeit des christlichen Klerus im teutschen Reiche, ein Resultat des allgemeinen und des positiven teutschen Staatsrechts, als Gegenstück zu den Schriften: Die Steuerfreiheit des christlichen Klerus im teutschen Reiche, und: Etwas über das jüngste Besteurungsbreve des Pabstes Pius VI. 1799. 8.

Aufsätze im Iournal von und für Franken, und in andern periodischen Schriften.

Im Iahr 1802 wurde er auch hochfürstl. Thurn- und Taxischer Hofgerichts -- und Regierungsadvokat.


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