Johann Christoph Rudolph (GND 11667136X)

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Daten
Nachname Rudolph
Vorname Johann Christoph
GND 11667136X
( DNB )
Wirkungsgebiet Wissenschaft, Politik


Johann Christoph Rudolph in der BSB

RUDOLPH (Johann Christoph) Professor der Rechte zu Erlangen. Er ward am 5. November 1723 zu Marburg gebohren, wo sein Vater Sebastian Rudolph Spitalverwalter war. Nach den gewöhnlichen Schulstudien nahm er sich vor, Theologie zu studieren, welches auch zu Marburg geschah; als er aber 1743 nach Halle kam, widmete er sich den Rechten. Hierauf gieng er nach Baireuth, und besorgte dort eine kurze Zeit die Herausgabe der Erlangischen gelehrten Zeitung, die der nachherige Regierungsrath Bruner dort auf seine Kosten drucken ließ, kam aber, weil der akademische Senat den Druck dieser Zeitung in Erlangen forderte, 1748 dahin, und setzte daselbst neben Besorgung der Zeitung das Studium der Rechte fort. Der Baireuthische Minister Lauterbach, der seine Fähigkeiten kannte, übertrug ihm die Vertheidigung des Hauses Brandenburg gegen einen Theil der Reichsritterschaft. Dieses Geschäftes entledigte er sich mit so großem Beifall, daß ihn der Markgraf Friedrich nicht nur reichlich belohnte, sondern ihm auch, nachdem er 1753 Magister geworden war, und sich das Recht zu lesen erworben hatte, im Mai 1754 eine ausserordentliche Professur der Philosophie und der Rechte an der Universität zu Erlangen ertheilte. Er begann seine Vorlesungen mit einer Rede: Quam noxius sit ei, qui ad solidam jurisprudentiae cognitionem adspirat, neglectus studiorum, quae vocant, subsidiorum. Im J. 1756 erwarb er sich die juristische Doktorswürde. Da ihm nun die Herausgabe der gelehrten Zeitung zu lästig wurde, sagte er sich davon los, rückte 1758 als vierter, 1760 aber als dritter ordentlicher Professor, und 1762 in die juristische Fakultät ein. Im Jahre 1767, wo er zur zweyten Lehrstelle gelangte, legte er seine philosophische nieder, und lebte blos der juristischen, und der damit verbundenen Arbeiten, erhielt vom Markgrafen Alexander, der ihm auch eine Gehaltszulage ertheilte, den Charakter eines Hofrathes, und ward 1778 erster Professor seiner Fakultät. Die Akademie der Wissenschaften in Erfurt, und die teutsche Gesellschaft in Erlangen nahmen ihn unter ihre Mitglieder auf. Er starb an den Folgen eines Schlagflußes und an einem Asthma den 28. Februar 1792. Rudolph war als ein vorzüglicher Rechtsgelehrter, besonders in dem bürgerlichen, Lehen- und Criminalrecht anerkannt. Die Geschichtschreiber des Mittelalters hatte er als Quellen des kanonischen, teutschen, und Feudalrechts, und eben so die Schriftsteller zur Kirchengeschichte gehörig, nebst Heraldik und Diplomatik, studirt. In den Alterthümern des Römischen und Byzantinischen Reiches, die zur Interpretation des bürgerlichen Rechts so viel beitragen, und überhaupt in der Geschichte, war er sehr bewandert. Er war so unermüdet thätig, daß er nur selten aus dem Hause, und noch seltener aus der Stadt kam. Als Philosoph war er der Wolfischen Parthei zugethan, weswegen er freilich in den spätern Jahren nicht mehr gefiel. Seine einmal gefaßte Meynung änderte er nicht, wodurch nothwendig oft Verdrüßlichkeiten mit seinen Kollegen entstanden. Er achtete indessen nicht auf Gunst Anderer, und suchte nicht Lob und Ruhm, konnte aber auch Schmähungen, Stolz, und Unwissenheit Anderer nicht ertragen. Seine Schriften:

Vergl. Weidlich’s Lexikon aller jetzleb. Rechtsgel. S. 149. Weidlich’s biograph. Nachrichten von jetztleb. Rechtsgel. Th. II. S. 253--255. u. Nachträge S. 259. Nicolai Reisebeschreibung 3te Ausg. B. I. S. 177. Pütter’s Literatur des teutsch Staatsrechts Th. II. S. 103. Harlesii Memoria J. C. Rudolphi. 4. Erlang. 1792. Schlichtegroll’s Nekrolog auf das J. 1792. B. II. S. 203--210. Koppe jurist. Almanach auf das J. 1793. S. 267--270. Fikenscher’s Gelehrtengeschichte der Univers. zu Erlangen Abth. I. S. 216--222. Hirsching’s Handbuch fortges. von Ernesti B. X. Abth. 1. S. 280--283. Meusel’s Lexikon verstn. Schrifst. B. XI. S. 462--464. Ekkard’s lit. Handbuch Th. II. S. 93. Ladvocat’s Handwörterbuch B. VIII. S. 623. Rötger’s Nekrolog St. II. S. 153--155. Bougine Handbuch B. IV. S. 655.

  1. 1.* Xenophons Feldzug des jüngern Cyrus, nebst dem Rückzug derer zehntausend Griechen; aus dem Französischen des Hn. von Ablancourt übersetzt. Nebst einer Vorrede von M. Paul Longolius. 8. Hof 1747.
  2. 2. Compendium historiae litterariae novissimae, oder Erlangische gelehrte Anmerkungen und Nachrichten. Dritter Jahrgang. 8. 1748. Vierter Jahrgang. Baireuth 1749. -- Auch die folgenden Jahrgänge bis 1769 wurden noch in Baireuth gedruckt; aber Rudolph gab 1758 die Besorgung der Herausgabe auf, lieferte indessen noch viele Rezensionen, und entschloß sich weiterhin, von 1769 an, noch über fünfzehen Jahre lang abermahls die Redaktion dieser gelehrten Zeitung zu führen.
  3. 3. Des Abtes Guyon Geschichte von Ostindien, alter sowohl als neuerer Zeiten, in III Theilen. Aus dem Französischen (1744) übersetzt, mit Anmerkungen. 8. Frankf. u. Leipzig. (Hof bei Grau). 1749. Mit Kupfern. Mit neuem Titelblatt 1772.
  4. 4. Diss. philos. de ultimis voluntatibus jure naturae validis. 4. Erlangae 1753.
  5. 5. Vindiciae territorialis potestatis imperii Romano-germanici, adversus exemtiones Nobilium. 4. ibid. eod. [1]
  6. 6. Progr. adit. de Codice canonum, quem Hadrianus I. Carolo M. dono dedit. 4. ib. 1754.
  7. 7. Repetitae vindiciae territorialis potestatis adversus exemtiones Nobilium, Göttingensibus vindiciis libertatis oppositae. 4. ib. 1755.
  8. 8. Diss. Observationes de jure emigrandi et transmigrandi subditorum, eorumque expulsione et translatione in genere. 4. ib. 1756.
  9. 9. Diss. inaug. jurid. de accessione picturae, ib. eod.
  10. 10. Entwurf einer allgemeinen Geschichte der in Teutschland geltenden Reichsgesetze. 8. eb. 1757. [2]
  11. 11.* Prolusio de lapsu decenii ad revocationem verbalem testamenti non necessario; nomine Frid. Laur. Haspel patri suo natalitia gratulantis. 4. ibid. 1758.
  12. 12. Progr. adit. de vetere legum collectione, vulgo Jus Caesareum dicta. 4. ib. 1759.
  13. 13. Diss. pro loco de effectu metus in pactis et contractibus. 4. ib. 1762.
  14. 14. D. de criminibus delictorum carnis ut plurimum accessoriis. ib. 1763.
  15. 15. De transplantatione subditorum in locum emigrationis vel expulsionis religionis causa non substituenda, ad J. P. O. artic. V. §. 36. ib. 1768.
  16. 16. Nova commentatio de Codice canonum, quem Hadrianus J. P. R. Carolo M. dono dedit. 8. ib. 1777. 7 Bog. Eine Umarbeitung des oben n. 6. angezeigten Programms.
  17. 17. Einige Gelegenheitsgedichte.
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Fußnoten

  1. s. Gött. gel. Z. 1754. n. 40. Erlang. gel. Z. 1754. n. 19. S. 149. u. 1755. n. 14. S. 105.
  2. s. Gött. gel. Z. 1758. S. 559.