Ioseph Franz Xaver von Härtenstein von Epplen (GND 116516682)

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Daten
Nachname von Epplen
Vorname Ioseph Franz Xaver von Härtenstein
GND 116516682
( DNB )
Wirkungsgebiet Wissenschaft


Ioseph Franz Xaver von Härtenstein von Epplen in der BSB

von EPPLEN (Ioseph Franz Xaver von Härtenstein), fürstl. Thurn- und Taxischer geheimer Hofrath, Regierungs- und Hofgerichtsdirektor zu Regensburg. Er wurde zu Immenstadt im Allgäu am 28ten Okt. 1755 geboren, studirte zu Innsbruk und Strassburg, und wurde im Iahr 1779 als Archivar bey dein reichsgräflichen Hause Truchsess-Zeil und Wurzach angestellt. Im Iahr 1781 erhielt er die erledigte Archivarsstelle in der damals reichserbtruchsessschen Grafschaft Fridberg-Scheer, welche Stelle er mit dem Charakter als Hofrath fünf Iahre lang bekleidete, und dem Scheerischen Archive seine dermalige musterhafte Einrichtung gab. Als die nämliche Grafschaft an das fürstl. Thurn- und Taxische Haus gelangte, wurde er zur hochfürstl. Thurn- und Taxischen Regierung nach Regensburg versezt, wohin er im Iahr 1786 kam. Im Iahr 1797 wurde er in Rücksicht seiner vielfältig erprobten Fähigkeiten von seinem gnädigsten Fürsten zum geheimen Hofrath und Regierungs -- dann Hofgerichtsdirektor ernannt.

Er gab heraus:

  • Abhandlung über die Frage: in wie ferne der Miether eines Hauses verbunden sey, den Schaden zu ersetzen, welchen das gemiethete Haus durch Brand erlitten hat? 8. Baireut, 1794.
S. Staatswiss. u. jur. Lit. 1794. IV. S. 430.
  • Geschichte der Landeshoheitsstreitigkeiten und Grundsätze, nach welchen dieselben beurtheilt werden müssen. 8. Ulm bey Stettin, 1795. 170 S.
S. Erlang. gel. Z. 1795. S. 198. Würzburg. gel. Z. 1796, II. S. 875. Allg. jur. Bibl. B. I, S. 92.

Beyträge zum 2ten Theil der Chronik, der Truchsesse von Waldburg (welche in Abschriften von Urkunden aus dem Scheerischen Archive, und Auszügen aus archivalischen Nachrichten bestehen).

Blicke über die erforderliche Bildung und Eigenschaften eines Polizeybeamten überhaupt, und eines Polizeydirektors insbesondere: in Hartenkeils teutscher Iustiz- und Polizey-Fama, 1802, B. I. S. 17--22, und S. 25--30.

Unzulänglichkeit der gewöhnlichen Mittel, das vermehrte Iauner- und Vagabundengesindel in Teutschland zu unterdrücken; Revision der verschiedenen theils ältern, theils neuern Vorschläge, und zweckmässige Resultate derselben, ebendas. 1802, B. I. S. 425--433 u. S. 441--446.


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