Christian Hiskias Heinrich von Fischer (GND 100135625)

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Daten
Nachname von Fischer
Vorname Christian Hiskias Heinrich
GND 100135625
( DNB )
Wirkungsgebiet Politik


Christian Hiskias Heinrich von Fischer in der BSB

von FISCHER (Christian Hiskias Heinrich), fürstlich Hohenlohe -- Neuensteinischer und Wied -- Neuwiedischer geheimer Rath, Komitialgesandter des fränkischen Grafenkollegiums auf dem Reichstag zu Regensburg. Er ward zu Ingelsingen im Fürstenthum Hohenlohe am 1sten März 1731 geboren. Seine Eltern waren Gottlieb Ephraim Heinrich v. Fischer, fürstlich Hohenlohischer Neuensteinischer gemeinschaftlicher geheimer Rath zu Ingelsingen, und Eleonore Friederike geborne von Funk aus Erlangen, deren Hauptsorge war, ihrem hoffnungsvollen Sohne eine gute Erziehung zu geben. Den ersten Unterricht erhielt er von seinem treuen Hauslehrer Belzner, nachmaligem ersten Prediger zu Rothenburg an der Tauber, den er sein ganzes Leben hindurch im dankbaren Andenken behielt; dann bereitete er sich mit edler Wissbegierde auf dem Gymnasium zu Oehringen im Hohenlohischen zu einem nützlichen Besuche der höhern Schulen vor. Diesen fand er auf den Akademien Erlangen, Iena, Halle und Leipzig, und erhielt bald nachher eine ehrenvolle Gelegenheit, seine in vielen Fächern, vorzüglich aber in der Rechtswissenschaft gesammelten Kenntnisse anzuwenden. Er begleitete nämlich, als Aufseher und Führer einen Prinzen von Hohenlohe-Langenburg, und 2 Grafen von Ysenburg nach Marburg auf die Universität. Nachdem er nun diese Bestimmung vollkommen erfüllt, und sich einige Zeit beym K. R. Kammergerichte in Wezlar aufgehalten hatte, bekam er 1758 den Ruf als hochfürstlich Ysenburg-Wächtersbachischer Regierungsrath. Im Iahr 1760 wurde er zum Hohenlohe-Neuensteinischen gemeinschaftlichen Hofrathe, 1764 zum Kanzleydirektor in Neuwied, und 1779 zum Komitialgesandten der reichsgräflichen Kollegien in Franken und Westphalen zu Regensburg ernannt, welche Stelle ihm auch 1792 das Wetterauische Grafenkollegium übertrug. Ununterbrochne Thätigkeit, die genaueste Pflichttreue, und reiner teutscher Patriotismus bezeichneten seine Geschäfte, und ein hoher Grad von Humanität machte den Hauptzug seines Charakters aus. Ungeachtet körperliche Leiden die Gefährten beynahe seines ganzen Leben waren, konnten sie dennoch seinen frohen Muth nicht unterdrücken, den er auf eine bewunderungswürdige Weise bis an sein Ende behielt, welches am 8ten Dec. 1796 in seinem 65sten Iahre zu Regensburg erfolgte. Prediger B. F. Springer hielt ihm die Leichenrede.

Seine Schriften sind:

  • Patriotische Anmerkungen über die dermalige Fruchtsperre, 8. Frankfurt 1772.
  • Gedanken über das Reichsgutachten vom 3ten Febr 1770 die Getraidesperre betreffend, 8. ebend. 1773.
  • Aktenmässiger Unterricht von dem Rechtsstreite über die Reichskreisausgaben, insonderheit aber die Kammerzieler von der Grafschaft Nieder-Ysenburg Grenzau, welcher an beiden höchsten Reichsgerichten, zwischen einem hochlöbl. Kreisdirektorio, dem hohen Erzstifte Trier, und dem Reichskammergerichtsfiskal eines, dann ihro hochgräflichen Gnaden zu Wied-Neuwied andern Theils, seit vielen Iahren anhängig ist. Mit Beilagen n. 1--27, fol. Neuwied 1771.
  • Widerlegung einer in der reichsgräflich kathol. Deputationsstreitigkeit unter dem Titel: Standhafter Beweis des Ungrundes des den 13ten Ian. 1775 distribuirten Promemoria u. s. w. erschienenen Schrift, fol. Neuwied 1776.
  • Geschlechtsreihe der uralten Reichsständischen Häuser Ysenburg, Wied und Runkel, sammt einer Nachricht von derselben sowohl ehemaligen, als noch heutigen Länderbesitzungen, und der von den ältesten auf die neuern Zeiten darinn hergebrachten Erbfolgeordnung, aus archivalischen Urkunden und glaubwürdigen Geschichtschreibern. Mit einer ausgemahlten Landcharte, 5 Kupfertafeln, und 17 genealog. Tabellen (auch 327 Urkunden), fol. Mannheim 1778.
S. Meusels neueste Lit. der Geschichtkunde 1779, Th. 2, S. 1--12. Nürnb. gel. Z. 1779, S. 569.
  • Aechte Beschaffenheit des reichsgräflich fränkischen Kollegii und dessen Voti curiati separati von beider Ursprung an bis auf gegenwärtige Zeiten, durch die Widerlegung 1) des im Jahr 1777 bey der allgemeinen Reichsversammlung zum Vorschein gekommenen so betitelten vollständigen geschichts -- und aktenmässigen Gegenbeweises, dass das fränkische Reichsgrafenkollegium keine evangelische Kurie sey, und 2) der daraus gezogenen und im Nov. 1779 bekannt gemachten so betitelten kurzen Anweisung u. s. w. nicht nur aus den gegentheiligen, sondern auch aus vielen neu hinzugefügten, allermeistens noch ungedrukten Urkunden dargethan, fol. 3 Th. 1781.
  • Zur Antwort auf die Anfrage: ob man Reichsgräflich fränkisch-evangelischer Seits die jüngst allhier zum Vorschein gekommenen Anmerkungen zu der weitern Erklärung des protestantischen Reichstheils in der fränkischen Grafensache widerlegen werde? fol. (Regensb.) 1784.

Er ist auch Verfasser mehrerer in dem bekannten Wallfahrtsstreit zu Wertheim gewechselten Schriften, worüber man die allgem. juristische Bibliothek B. I. S. 391--404, (Nürnb. 1781) und Schlötzers Briefwechsel Th. IX. nachsehen kann.

Unter seinen ungedrukt gebliebenen, aber fertigen Schriften befindet sich eine umständliche Abhandlung über Deputationen.

S. Eigne Sammlungen. Meusels gel. Teutschl. 5te A. B. 2. S. 334. Ienaer ALZ. Intelligenzblatt 1797, S. 19. AL. Anzeiger 1797, April S. 484. Iohann Steph. Pütters Literatur des teutsch. Staatsrechts Th. II. S. 155. Weidlichs biograph. Nachrichten Th. III. S. 72. ADB. 43 B. St. II. S. 610.


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