Egid Valentin Felix Freyherr von Borie (GND 10015056X)

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Daten
Nachname Freyherr von Borie
Vorname Egid Valentin Felix
GND 10015056X
( DNB )
Wirkungsgebiet Politik, Wissenschaft


Egid Valentin Felix Freyherr von Borie in der BSB

Freyherr von BORIE (Egid Valentin Felix), erzherzoglich österreichischer Reichstagsgesandter zu Regensburg. Er wurde am 18ten Nov. 1719 zu Stockach im Vorderösterreichischen geboren. Die Freyherrl. Familie von Beaurieu oder Borie stammt aus dem Lüttichschen. Sein Vater, Ioseph Franz Egid, war Kammergerichtsassessor in Wezlar, seine Mutter Marianne Iakobi von Ehrenkron. Er hatte noch 2 ältere Brüder, Franz Edmund, erzherzoglich Oesterreichischer Regierungsrath zu Freyburg im Breisgau, vermählt mit Marianne Elisabet von Fahnenberg auf Burgheim, und Iakob Georg, kurpfälzischer Regierungspräsident zu Neuburg, vermählt mit Marianne Freyin von Stromer auf Ietzendorf. Nachdem er, ausser dem häuslichen Unterricht, das Gymnasium in Wezlar besucht hatte, benuzte er in Marburg die Vorlesungen des Kanzlers Estor, und in Ingolstadt den Unterricht des berühmten Professors Ickstatt, und erlernte dann die reichskammergerichliche Praxis bey seinem Vater. Im I. 1739 wurde er Hof- und Regierungsrath zu Wirzburg, wo er sich, ungeachtet seiner Iugend, durch seine überall hervorleuchtende Talente, und durch beharrlichen Fleiss, gar bald und so sehr das Zutrauen des Fürstbischofs Karl Friederich erwarb, dass er am 1sten August 1743 zum geheimen Referendär ernannt wurde. An diesem Posten vermehrte sich mit jedem Tage das vom Fürsten zu ihm gefasste Vertrauen, und dadurch zugleich die Zahl seiner Neider und Feinde. Er verheurathete sich mit der reichen Tochter des Wirzburg. Kanzlers, nämlich mit Marianne Sabine Theresia von Reibelt. Der Bischof Karl Friederich starb 1746, und dessen Nachfolger Anselm Franz gab dem Freyherrn v. Borie auf die empfindlichste Art eine völlige Abneigung zu erkennen. Um dieser unverdienten Kränkung auszuweichen, suchte Borie eine andere Stelle, und wurde bald darauf von Kurbaiern bey dem Reichskammergericht präsentirt. Allein da Bischof Anselm Franz bald, nämlich im Febr. 1749 starb, wollte das Domkapitel die vom verstorbenen Fürsten dem Freyherrn v. Borie zugefügten Kränkungen wieder gut machen, und ernannte ihn, ohne sein Ansuchen, zum Wirzburg. geheimen Rath. Der folgende Fürstbischof Karl Philipp ernannte ihn wieder zum geheimen Referendär, bewog ihn, auf die erlangte Präsentation beym Kammergerichte 1752 zu resigniren, und bewirkte zugleich beim Kaiser, dass Freyherr von Borie zum Reichshofrath erhoben wurde, doch so, dass er, so lange dieser Fürstbischof lebe, in Wirzburgischen Diensten bleiben dürfe. Er verwandte während seines Referendariats vorzügliche Sorgfalt auf die Landeskultur und das Fabrikenwesen im Wirzburgischen, besonders auf die Wollen- und Leinenmanufaktur aller Art, und auf das Wirzburgische Zucht- und Arbeitshaus. Als aber 1754 der Fürst starb, befahl das Domkapitel das Fabrikenwesen zu untersuchen, und genau zu berechnen, ob die getroffenen Einrichtungen dem Staate vortheilhaft oder nachtheilig wären. Borie sah, dass diess gegen ihn gerichtet war, legte, um sich, seiner Redlichkeit bewusst, keiner fernern niedrigen Kabale auszusezen, seine Stelle nieder, und reisete nach Wien, um seinen Platz als Reichshofrath einzunehmen. Der folgende Fürstbischof, Adam Friederich, suchte ihn dadurch zu entschädigen, dass er ihm eine jährliche Pension von 1000 fl. bewilligte, mit dem ihn ganz rechtfertigenden Zusatz: „wegen seiner dem Hochstifte Wirzburg geleisteten erspriesslichen Dienste.“ -- Seine Geschäftskenntniss empfahl ihn bald dem Kaiser Franz, der ihn zum Reichsreferendär ernannte, und da ihm dieser Posten freyen Zutritt zum Kaiser verschafte, so lernte auch Maria Theresia ihn kennen. Als sie nun 1761 einen Staatsrath für die innländischen Geschäfte errichtete, ernannte sie den Freyherrn v. Borie zum Mitgliede desselben. Er machte sich bey seiner grossen Betriebsamkeit auf das genaueste mit der innern Einrichtung der österreichischen Monarchie bekannt, und die Kaiserin belohnte seine Amtstreue mit dem St. Stephansorden und einer Pension. Zu der Röm. Königswahl Iosephs II. war er 1764 als böhmischer dritter Wahlbothschafter abgeschikt, und ihm die geheime Instruktion vom Hofe anvertraut. Wie sehr ihn Kaiser Ioseph II. achtete, sieht man daraus, dass er ihn 1767 mit zu der geheimen Konferenz zog, in welcher er damals alle Reichssachen abzuhandeln beschloss. Im I. 1770 kam er endlich an des Freyherrn von Buchenbergs Stelle als österreichischer Direktorialgesandter nach Regensburg, und die Kaiserin gab ihm, mit Beybehaltung seiner Pension, noch 12,000 fl. Gehalt. Er machte sich auch hier bald mit seinem neuen Geschäftskreise vertraut; mit eisernem Fleisse durchlas er die wichtigsten Reichstagsakten und Protokolle in dem weitläufigen Gesandtschaftsarchiv, sammelte sich daraus Materialien, und beschäftigte sich besonders mit dem Fache der Reichsjustitz. Nach Marien Theresiens Tode verlor er zwar unter Kaiser Ioseph, wegen der neuen Staatseinrichtungen, die erwähnte Pension; sein Ruf stieg aber indessen immer höher, und dadurch vermehrten sich seine Arbeiten und seine Einkünfte. Im Iahr 1780 bekam er die Vertrettung der Wirzburgischen Reichstagsstimme ad interim, und in der Folge auch die Bambergische, Fuldaische, Dietrichsteinische und Thurn-Taxische. Seinen Unterthanen in Neuhaus und Thürnhof war er ein wahrer Vater. Er erleichterte ihnen ihre Abgaben, unterstüzte jeden Hilfsbedürftigen, lebte unter ihnen, wenn er auf seinen Gütern war, nicht als Herr, sondern als ihr Mitbürger, brachte die Landeskultur und das Schulwesen in seinen Dörfern zu einem hohen Grade von Vollkommenheit, und baute seinen Unterthanen eine Kirche. Er unterstüzte viele Künstler und Handwerker, und war auch, ausser seiner Gelehrsamkeit, ein nüzlicher und vortreflicher Mann. Er blieb bis an seinen Tod thätig, und starb am 29sten März 1793 an einem Schlagflusse, der ihn im 76sten Iahre seines verdienstvollen Lebens in der Augustiner Kirche zu Regensburg traf, in welcher er auch begraben liegt.

Seine Schriften sind:

Unmaasgebliche Vorschläge, die Visitation und die Beförderung des Iustitzwesens am kaiserlichen Reichskammergericht, dann dessen Sustentationswerk betreffend, fol. Regensb. 1772.

Nachtrag zu den unmaasgeblichen Vorschlägen u. s. w. 1773.

  • Relation von der Gelnhauser Exemtions -- und Immedietäts -- Sache, fol. 1774.
  • Vorläufige Anmerkung über das conclusum corporis evangelicorum, fol. 1775.
  • Vorläufige Ausführung des einem fränkischen kathol. Grafen eben so, wie einem A. C. fränkischen Grafen zustehenden Rechts der Erscheinung und Stimmung bey der durch den jüngern Reichsabschied angeordneten Reichsdeputation zu Begehung der kammergerichtlichen Visitationen und Revisionen, fol. 1775.
  • Das Revisionsgericht über die Urtheile des kaiserlichen Reichskammergerichts bey dessen jetzigen Visitation, aus Gesetzen und Reichsakten erläutert, 4. 1776.
  • Ungrund des sogenannten Reichsfriedensschlussmässigen Revisionsgerichts u. s. w. 4. 1777.

Beyträge zur ordinari Visitation bey dem K. und R. Kammergerichte, insbesondere die dasigen alten Deposita auch Revisionsgelder betreffend, 4. 1791.

Beyträge-- insbesondere, was wegen der 12 alten Anstands -- Termine im Reichsabschied von 1654, im Bericht des Kammergerichts vom 22sten Iun. 1725. im Reichsgutachten vom 8ten Nov. 1728, in den kaiserl. Kommissionsdekreten vom 2ten November 1727, bey der lezten Kammergerichtsvisitation in den Iahren 1769, 1770 und 1773, und nachhin bey der allgemeinen Reichsversammlung vorgekommen, 4. 1791.

  • Verzeichniss der seit 1663 bis 25sten April 1788 gegen die Erkenntnisse des K. und R. Kammergerichts bey der Reichsversammlung mittelst der öffentlichen Reichsdiktatur angebrachten Rekurse, 4. Regensb. 1788.
  • Beyträge zum kammergerichtlichen Iustizwesen, 4. Regensb. 10 Stüke, 1787--1792.
S. Ien. ALZ. 1788, I. S. 183, 647, II. S. 157 und 446. Schotts Bibl. der neuest. iur. Lit. 1788, I. S. 163.
  • Wörtlicher Ausdruck der in den Iahren 1773--1777 obgewesenen Reichstagshandlungen in der Kammergerichtssache, die Eintheilung des daselbstigen Senats betreffend, fol. (Regensb.) 1788.
S. Ien. ALZ. 1788, II. S. 445. Schotts Bibl. d. n. jur. Lit. 1788. I. S. 92.
  • Verzeichniss der in den Komitial- und den jüngern Kammergerichtsvisitations-Handlungen vorfindlichen Stücke, die bey besagten K. G. hinterlegten Deposita- und Revisionsgelder betreffend, sammt einem kurzen Begriffe des Innhalts derselben, fol. 1786, 36 S.
S. Hartlebens Bibl. der neuest. jur. Lit. B. 1. St. 2. S. 109.
  • Unmaasgebliche Erinnerungen und Vorschläge zur Beförderung der ordinären Visitation des K. R. Kammergerichts, fol. Regensb. 1787.
S. Ien. ALZ. 1788, I. S. 149.
  • Gedanken zur Erleichterung der Iustizpflege am k. R. Kammergericht, fol. 1786, 1. Bog.
S. Häberlins ausführl. Nachr. VI. n. 24. Iournal v. und für Teutschl. 1786, III. Hartlebens Bibl. d. n. jur. Lit. B. 1. St. 2. S. 110.

Beyträge zur ordinari Visitation bey dem K. R. K. Gerichte, insbesondere, was wegen des kammergerichtlichen Vormundschaftswesens bey den Visitationshandlungen von 1576, 1713 und 1767--1775 verordnet worden, 4. Regensb. 1791, 23 S.

Beyträge-- die alten Deposita und Anstandstermine beym R. K. G. betreffend 1791, 16 und 31 S.

Beyträge -- insbesondere die Berechnung der neuern Depositorum bey dem Kammergericht von den Iahren 1744 bis 9ten Iul. 1770, 4. 1791, 14 S.

Beyträge-- insbesondere, was bey den vormalig obgewesenen ordinari Visitationen sogleich bey deren Einkunft von den Gerichtspersonen in Schriften vorzuzeigen war, und worauf die kaiserl. Kommissarien und der hohen Stände Visitatoren weiter ihrer Handlung halber angewiesen werden, 4. 1791, 16 S.

Beyträge-- insbesondere, was wegen des dasigen Armensekels in der Kammergerichtsordnung, in dem Reichsdeputationsabschied, denen ältern und neuern Visitationsschlüssen, und in des Kammergerichts gemeinen Bescheiden, auch bey den Reichstagshandlungen versehen und respektive vorgekommen ist, 4. 1791. 27 S.

Beyträge-- insbesondere die gemeinen Bescheide und Acta dieses Gerichts betreffend, 4. 1791, 64 S.

Beyträge-- insbesondere dessen Matrikularwesen betreffend, 4. 1791, 285 S.

Beyträge-- insbesondere die Ausschreibung besagter ordinari Visitationen, an die Herren Reichsprälaten und Grafen, wie auch an die löbliche Reichsstädte betreffend 1791, 144 S.

Beyträge-- insbesondere in Ansehung des gebührlichen Einsehens und Reformation der von hohen Ständen des Reichs der ordinari Visitation angezeigt werdenden Mängel und Gebrechen, 4. 1791, 126 S.

Beyträge-- insbesondere zur Erläuterung dessen, was der Reichsabschied vom Iahre 1570 n. 78 und 79 von dem enthält, was anzugehen seyn solle, damit in gleichen Fällen gleichmässig Recht und Prozess erkannt werden, 4. 1791, 86 S.

Beyträge-- insbesondere die auf eine Ordnung der Visitation gestellte Revision und bey deren von solcher nicht erfolgender Entscheidung derselben Prorogation auf die nämliche der zu damaligen Begehung der Visitation geordneten Stände betreffend, 1791.

Beyträge-- insbesondere die Rekusation in Ansehung der Visitation auch Revision betreffend, sammt einem Anhang, wie die Stadt Speyer zu der Zeit, als solche der Wohnsitz des k. Kammergerichts war, in Ansehung des Gerichtshauses, wie auch des Gewölbes zu dessen Archiv und deren Erhaltungskosten, sich betragen, und nachhin die Stadt Wezlar sich hierwegen unterm 25sten Mai 1689 erkläret hat, 4. 1791.

Beyträge-- insbesondere das dasige Pfenningsmeisterey -- Rechnungswesen und die hierwegen von der leztern extraordinari Visitation abgefassten Schlüsse betreffend, 1791.

Beyträge-- insbesondere das bey der in den Iahren 1712 und 1713 obgewesenen extraord. K. G. Visitation über die Revidirung der gemeinen Bescheide aufgenommene Protokoll betreffend, 4. 1792.

Beyträge-- insbesondere, erster Nachtrag zu dem Matrikularwesen, 4. 1792.

Noch einige Deduktionen.

S. Dessen Lebensgeschichte, verfasst von E. F. K. v. Fahnenberg, Wezlar 1795, 20 S. Schlichtegrolls Nekrolog auf 1793, B. 2, S. 305--314. Pütters Literatur des teutschen Staatsrechts, 2 Th. S. 163. Deduktions-Bibl. Th. 4. S. 2177. Weidlichs biograph. Nachr. 3 und 4 Th. Nachtr. 46 S. Meusels gel. Teutschl. 4. Ausg. 1. Nachtr. S. 65, 3. Nachtr. S. 43, 5. Nachtr, 1. Abth. S. 142--144. Oberthürs Taschenbuch f. d. Geschichte Frankenlands 1795 S. 28--33. Ienaer ALZ. 1793, Intelligenzbl. Mai, S. 378. Wirzburg. gel. Z. 1796, I. S. 822--826. A. Repertorium der Lit. 1791--1795, 1. B. IV. Ladvocats fortges. hist. Handwörterbuch, Th. VII. S. 254. Büllows Annalen des teutschen Reichs 1793, Heft 1. S. 56. Fahnenbergs Literatur des K. R. Kammergerichts S. 160 und 305. Koppens Lex. der jezt lebenden jurist. Schriftsteller B. I. S. 59 und 405. Koppens jurist. Almanach auf 1794, S. 404--410. Rötgers Nekrolog für Freunde teutscher Literatur, St. 3, S. 25--29. Meusels Lexikon der 1750--1800 verstorbenen Schriftsteller B. I. S. 521--525.


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