Christoph Friedrich Geiger (GND 116495065)
Daten | |
Nachname | Geiger |
Vorname | Christoph Friedrich |
GND | 116495065 ( DNB ) |
Wirkungsgebiet | Wissenschaft, Politik, Kunst |
Christoph Friedrich Geiger in der BSB |
GEIGER (Christoph Friedrich) am 23. März 1712 zu Nürnberg, wo sein Vater Gottfried Engelhart Geiger Rektor war, gebohren. Nachdem er in seiner Vaterstadt unter Anleitung der Lehrer an der Sebalder Schule, Walwerts, Egens, und Ludwigs, und besonders seines Vaters, die lateinische, griechische, und hebräische Sprache erlernt, und sich zugleich im Zeichnen und Malen mit so glücklichem Fortgange geübt hatte, daß er ein Maler werden wollte, bestimmte ihn sein Vater doch zu dem Entschluß, sich im Jahr 1730 nach Altdorf zu begeben, wo er die Vorlesungen Schwarzens, Feuerleins, Köhlers, Müllers, und Kelschens besuchte, und eine Disputation De tribus angulis certa conditione circulo inscribendis hielt. Zu Ende des Jahres 1732 gieng er nach Jena, und setzte dort nicht nur unter Struve, Buder, Köhler, Hamberger, und Verchen seine historischen, philosophischen, und mathematischen Studien fort, sondern erlernte auch die französische, italienische, englische, und die holländische Sprache. Er hörte auch theologische, juristische, und medizinische Collegien, und gieng 1739 nach Wezlar, um sich in der Reichskammergerichts Praxis zu üben. Er nahm dann bey dem Culmbachischen Minister von Stutterheim die Hofmeisterstelle über dessen einzigen Sohn an, lebte einige Jahre auf den Gütern dieses Ministers, und machte mit seinem Eleven einige Reisen. Nachdem er die Hofmeisterstelle aufgegeben hatte, begab er sich nach Straßburg, wo er Ingenieur- und Baukunst studierte. Es gelang ihm, auf eine vortheilhafte Art und mit den besten Empfehlungen nach Paris zu kommen, wo er mit Fontenelle, Montfaucon, Rollin, Bignot, Voltaire, Nollet, und Montesquieu bekannt wurde. Von Paris gieng er 1742 wegen der Kaiserwahl nach Frankfurt, wo er die wochentlichen Wahl- und Krönungsberichte verfertigte. Im Jahr 1746 ward er zu Leipzig Magister, und dann Hofrath und Hofmeister bey dem Erbprinzen von Anhalt-Bernburg, und 1748 Doktor der Rechte. Im J. 1750, da er noch die Hofmeisterstelle des Erbprinzen versah, wurde er an der Universität zu Marburg ordentlicher Professor der Geschichte, und im Jahre 1758 übernahm er daselbst auch noch das Lehramt der Beredsamkeit und Dichtkunst. Er war seit 1743 mit des ehemaligen holländischen Consuls zu Messina Flotards Tochter verheurathet. Er starb am 7. September 1767 an einem Stickfluß. Seine Schriften:
Vergl. Adelungs Fortsetzung von Jöchers Gel. Lexikon B. II. S. 1379. Hamburg. gel. Neuigkeiten 1750. n. 3. Wills und Nopitsch Nürnberg. Gel. Lexikon B. 1. S. 515--519. Strieders Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten Geschichte B. IV. S. 323--328. J. A. Hofmann Progr. in obilum Geiger. Meusels Lexikon verst. Schriftsteller B. IV. S. 64--66.
- 1.* Le monde en contradiction. 8. Strasb. 1741.
- 2.* L’Amusement de la Garnison. (zwey Comödien). eb. 1741.
- 3. De summo palatii praefectu, liber singularis. 4. Francof 1748.
- 4. Beantwortung der Einwürfe, welche im 110ten Theil der zuverläßigen Nachrichten wider seinen Tractat de summo palatii praefectu zu Leipzig sind gemacht worden. Bernburg 1749.
- 5. Gedanken von dem Bücherschreiben der Gelehrten. Frankf. u. Leipzig 1749.
- 6. De amplitudine fori conventi austraegalis S. R. J. procerum, commentatio. 4. Ulmae 1753.
- 7. Exercitatio de ignoto Atheniensium Deo, ad illustr. act. 17. Marburgi 1754.
- 8. Progr. de regno Ebraeorum in Egypto. ib. 1758.
- 9. Progr. de mycterismo seu stili naso. ib. 1759.
- 10. Oratio funebris consacrandae memoriae Guilielmi VIII. Hassiae Landgravii. Fol. ib. 1761.
- 11. Der gesellschaftliche Vertrag, oder die Grundregeln des allgemeinen Staatsrechts, aus dem Französischen des Joh. Jak. Roußeau in das Teutsche übersetzt, mit Anmerkungen. 8. Marburg 1763.
- 12. Diss. de eloquentiae studio, summis imperantibus cum maxime congruenti. ib. 4. 1764.
- 13. Mallets Geschichte der Hessen; aus dem Französ. übersetzt. Erster Theil. Koppenhagen u. Leipz. 1767.
- 14. Er hinterließ auch mehrere, zum Druck bereits fertige, Manuscripte, worunter sich ein Grundriß zu einer umständlichen teutschen Reichshistorie, und eine Grundlegung zu einer vollständigen Staatsrechtslehre befanden.
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