Johann Bernhard Hoffer (GND 100358306)

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Daten
Nachname Hoffer
Vorname Johann Bernhard
GND 100358306
( DNB )
Wirkungsgebiet Wissenschaft, Politik


Johann Bernhard Hoffer in der BSB

HOFFER (Johann Bernhard) Professor der Rechte zu Altdorf. Er wurde am 17. November 1728 zu Nürnberg, wo sein Vater Bürger und Seidenweber war, gebohren. Er besuchte anfangs die Lorenzer Schule seiner Vaterstadt, muste sie aber wegen der Armuth seiner Eltern nach 2 Jahren wieder verlassen, und sich 10 Jahre lang mit der Schreiberei fortbringen. Während dieser Zeit bereitete er sich doch durch Privatfleiß so weit vor, daß er im J. 1750 die Universität zu Altdorf als Kandidat der Rechte beziehen konnte, wo er die Vorlesungen von Deinlein, Spieß, in dessen Hause und Kost er sich als Informator seiner Kinder befand, und Heumann fleißig besuchte und benützte, und mit Semler, der damahls auch Professor in Altdorf war, in freundschaftlicher Verbindung stand. Im J. 1753 defendirte er unter Dr. Heumann Specimen I. de fontibus et oeconomia legum civilium, und wurde 1755 Lizentiat der Rechte, und zu Nürnberg Advokat. Er übernahm die Hofmeisterstelle bei dem jungen Johann Sigmund Pfinzing von Henfenfeld, mit dem er durch Teutschland, die Schweitz, Holland und Frankreich reisete, aber am 17. Junius 1758 in Paris das Unglück hatte, daß ihm sein Hoffnungsvoller Zögling, der Letzte aus einer alten berühmten Nürnbergischen Patritierfamilie, in seinen Armen starb. Er kam nun sogleich zurück, wurde in demselben Jahre Doktor der Rechte, dann am 13. Jäner 1759 zu Altdorf ausserordentlicher Professor und Beisitzer der Juristenfakultät, hierauf 1762 ordentlicher Professor der Institutionen, des Staats und Lehnrechts, und 1778 der Pandekten, und zugleich Reichsstadt Nürnbergischer Konsulent. Er stand seinen Funktionen mit grosser Geschicklichkeit, mit Würde, und Eifer vor, und starb den 1. Oktober 1792. Schriften:

Vergl. Will’s u. Nopitsch Nürnberg. Gel. Lex. B. IV. S. 425 u. B. VI. S. 107. Weidlich’s biograph. Nachr. Th. I. S. 314. Müller’s Schattenrisse der jetztleb. Altdorf. Professoren. S. 37. Koppe jurist. Almanach auf das J. 1793. S. 314. Schlichtegroll’s Nekrolog auf das J. 1792. B. II. S. 261. Meusel’s Lexikon verst. Schriftst. B. VI. S. 21. Rötger’s Nekrolog St. II. S. 68. Ladvocat’s Handwörterbuch B. VIII. S. 72.

  1. 1. Diss. de quibusdam exhaeredationis causis in iure germanico. 4. Altd. 1757.
  2. 2. Progr. de 1. 6. hac. edict. cod. de sec. nupt. ad germanorum mores cauti applicanda. 4. ib. 1759.
  3. 3. Beyträge zum Polizeyrecht der Teutschen. Erstes Stück. Nürnberg b. Monath. 8. 1764. 2tes Stück 1765.
  4. 4. Joh. Heumann’s rechtlicher Catechismus, mit einer neuen Vorrede. 1772.
  5. 5. Oratio de Politia urbana Academiarum saluti convenienter instituenda. Altd. 4. 1773.
  6. 6. Wahrhafte, und mit Beweisen unterstützte, Geschichtserzählung, nebst einem darüber ertheilten rechtlichen Gutachten der Juristenfakultät zu Altdorf, in Sachen der unentledigten Hrn. Vormünder der Titiae wider deren Vater Sempronius, einen Kaufmann u. Markts Adjunkten in der Reichsstadt Nürnberg, puncto der Aushändigung des mütterlichen Erbes, und einer indessen zu leistenden Sicherheit. Mit Beylagen. Altdorf. 4. 1779.
  7. 7. Geschichts und Aktenmäßige Darstellung des Nürnbergischen Eigenthums u. s. w. Mit Urkunden von 1504 bis 1522. (erschien nach seinem Tode). 4. 1793.
  8. 8. Vorrede zur Bibliotheca Heumaniana (Altd. 1762.).
  9. 9. Er besorgte auch die Herausgabe von Casp. Neumanni delectus precum e german. linqua in latinam translatus a Jo. Conr. Schwarzio. Altd. 1746.
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