Abraham Jakob von Oertel (GND 104141085)
Daten | |
Nachname | von Oertel |
Vorname | Abraham Jakob |
GND | 104141085 ( DNB ) |
Wirkungsgebiet | Wissenschaft |
von OERTEL (Abraham Jakob) Doktor der Rechte zu Nürnberg; am 25. November 1711 zu Ahlfeld im Nürnbergischen gebohren. Nach, zu Nürnberg erlangten, Vorbereitungswissenschaften kam er 1731 an die Universität nach Altdorf, und 1732 nach Jena, machte hierauf eine Reise durch Sachsen, gieng dann als Hofmeister von 2 jungen Nürnbergischen Patricieen nochmals 1736 nach Jena, wo er 3 Jahre lang die Rechte studirte, und im J. 1740 über verschiedene Theile der bürgerlichen und Lehen-Rechtsgelehrsamkeit Privatvorlesungen hielt. Im J. 1742 reisete er nach Frankfurt zur Wahl und Krönung Kaisers Karl VII. und wurde nach seiner Zurückkunft von dem Nürnbergischen Landpflegamt nach Amberg und andern Orten in Marschkommissariats-Geschäften abgeordnet, und darauf in das Kollegium der Advokaten zu Nürnberg aufgenohmen. Im J. 1743 disputirte er pro gradu zu Altdorf, und trat noch in demselben Jahre eine gelehrte Reise durch Sachsen und Holland an, worauf er 1745 die juristische Doktorswürde erhielt. Im J. 1750 verehelichte er sich mit Anna Magdalena geb. Maurerin zu Nürnberg. Im Jahre 1769 wurde er herzoglich Würtembergischer Hofrath, und verschiedener Ritterschaften Familien-Konsulent; nachher Sachsen Hildburghausischer wirklicher geheimer Rath und accreditirter Minister bei der Fränkischen Kreisversammlung zu Nürnberg, so wie Besitzer eines Rittergutes Haubinda im Hildburghausischen. Von Kaiser Franz I. wurde er in den Adelstand mit dem Prädikat: von Oertel auf Güntersbühl, Haubinda und Obermeinbach erhoben. Er starb am 29. Jäner 1790. Er besaß im bürgerlichen und teutschen Staatsrechte eine vorzügliche Stärke, und pflegte, einen mit Prüfung festgesetzten Plan nicht mehr zu verlassen, daher auch die von ihm behandelten Rechtsangelegenheiten meistens einen glücklichen Ausgang nahmen. Schriften:
Vergl. Weidlich’s biograph. Nachrichten B. II. S. 167. Will’s u. Nopitsch Nürnb. Gel. Lexikon B. III. S. 73--76. u. B. VII. S. 61. Deduktions Bibliothek B. I. S. 148. u. 509. u. B. II. S. 1095. Meusel’s Lexikon verst. Schriftst. B. X. S. 187. Hirsching’s histor. lit. Handbuch B. VI. Abth. 1. S. 396. Rotermund’s Lexikon B. V. S. 972. Ladvocat’s Handwörterbuch B. VIII. S. 452.
- 1. Diss. inaug. Meditationes de jure publico universali et particulari eorumque differentiis. 4. Altd. 1743.
- 2.* Die Larve eines Reinigungs Eides, dem C. J. Muffelischen Hausfluch abgezogen, und dem dadurch auf eine nie erhörte und strafbare Art gemißbrauchten Publico vorgeleget. (Nürnb.) Fol. 1747.
- 3.* Die aufs neue mit einem wilden Bart staffirte Larve eines Reinigungs Eides, dem C. J. Muffelischen Hausfluch unerschrocken, sanft, und ohne alle Gemüthsverbitterung nochmals vermüssigt abgezogen, auf milde Verordnung derer J. W. Muffelischen weiblichen Relicten. Mit 6 Beylagen. (Nürnb.) Fol. 1748.
- 4. Sachsen Hildburghausische Species facti, die verlangte Concurrenz zur Prima plana der Teutsch Ordenschen Compagnie betreffend. Fol. 1773.
- 5. Mehrere Deduktionen und Proceßschriften.
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