Johann Dominikus Peregrini (GND 100380778)

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Daten
Nachname Peregrini
Vorname Johann Dominikus
GND 100380778
( DNB )
Wirkungsgebiet Wissenschaft


Johann Dominikus Peregrini in der BSB

PEREGRINI (Johann Dominikus) Professor der Rechte zu Salzburg. Er war im Jahre 1687 zu Möna bei Flemen unweit Trient gebohren, studirte zu Salzburg, und beschäftigte sich daselbst nach vollendeten Studien mit philosophischen und juristischen Repetitionen. Den 22. Junius 1725 erhielt er die juristische Doktorswürde, ward Kaiserl. Notarius, dann Salzburgischer Konsistorial- und Hofraths Advokat. Da aber sein Geist mehr für die Theorie, als für die Praxis gestimmt war, so fand er auch an der Advokatur, die ihm ohnehin nicht gut von statten gieng, wenig Behagen, und er verlor seinen Partheyen viele Prozesse; nicht, als ob er ungerechte Händel übernehmen oder vertheidigt hätte, denn er war sehr gewissenhaft, sondern weil er sich in den Rechtsmeynungen gern über den Gerichtsbrauch hinwegsetzte, und oft Sätze geltend zu machen suchte, die zwar in der Theorie guten Grund haben, von den Gerichtshöfen aber anders verstanden werden. Zum Glück durfte sich Peregrini mit einem Amte, zu welchem er so wenig Neigung und Geschick hatte, nur fünf Jahre herumschleppen; denn er wurde am 21. August 1730 an der Universität zum Professor der Institutionen erwählt, und am 5. November desselben Jahres vom Erzbischof zu wirklichen Hofrath ernannt. Im J. 1739. übernahm er das Lehramt der Pandekten, und versah dasselbe bis an seinen Tod mit ungemeiner Thätigkeit und grossem Beyfall. Unter die sonderbaren Hauptzüge seines Charakters gehörte eine ausserordentliche Vorliebe für die Geistlichkeit, und eine stürmische Hitze für die Aufrechthaltung der wirklichen oder angemaßten Rechte derselben. Für die kirchliche Immunität war er so eingenohmen, daß er sie bei jeder Gelegenheit eifrig vertheidigte, und in seinen alten Tagen sogar oft bitter weinen konnte, wenn er von Verletzungen derselben erzählen hörte, oder wenn ihm ein neues Buch zu Gesicht kam, worinnen dieselbe bestritten wurde. Er starb an Entkräftung den 22. Junius 1764. Seine Schriften:

Vergl. Zauner’s biograph. Nachr. von Salzburg. Rechtslehrern S. 97--101. Hirsching’s hist lit. Handbuch B. VII. Abth. 1. S. 305. Meusel’s Lexikon verstorbener Schriftst. B. X. S. 314. Ladvocat’s Handwörterbuch B. VIII. S. 477.

  1. 1. Manuductio ad jurisprudentiam Justinianam, simplici via per quatuor institutionum libros in usum studioaae juventutis explanata, et in duas partes divisa. 4. Salisb. 1733. Es erschienen hiervon mehrere Auflagen, und die fünfte 1762.
  2. 2. Diss. acad. historico-legalis ad librum I. Pandectarum, additis supplementis ad concurrentes institutionum titulos. 4. Salisb. 1738.
  3. 3. Diss. acad. ad librum II -- VI. Pandectarum. 4. ibid. 1741.
  4. 4. Digressiones criticae ad lib. I. et II. Pandectarum. 4. ib. 1745.
  5. 5. Dissertatio academica de origine Germanorum, eorumque statu religionis, politico atque legali, addita digressione de utilitate imo necessitate juris Justinianaei. 4. ib. 1750. [1]
  6. 6. Dissertationes acad. ad libros VII. usque ad XVI. Pandectarum. ib. 1755.
  7. 7. Continuatio Dissertationum academicarum a libro 16. usque ad 23 Pandectarum. ib. 1757.
  8. 8. Cont. Diss. a libro 23. usque ad libr. 35. Pandect. ib. 1759.
  9. 9. Continuatio Diss. a libro 35. usque ad finem, id est, librum 50. Pandect. 4. ib. 1760.
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Fußnoten

  1. s. Regensb. gel. Z. 1751. S. 4.