Johann Anton von Schallhamer (GND 103017364)

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Daten
Nachname von Schallhamer
Vorname Johann Anton
GND 103017364
( DNB )
Wirkungsgebiet Politik

von SCHALLHAMER (Johann Anton) Professor der Rechte zu Salzburg; daselbst am 13. Junius 1734 gebohren. Er absolvirte daselbst 1755 das Studium der Jurisprudenz. Unterm 5. April 1756 ward er zum Salzburgischen wirklichen Hofrath ernannt, und bekam zugleich das Criminal Commissariat. Im März 1767 wurde er an der Universität ordentlicher Professor der Institutionen, und Doktor der Rechte. Die Institutionen las er über Heineccius, und nebstdeme hielt er Vorlesungen über das peinliche Recht nach Sam. Friedr. Böhmer, und über die Proceßlehre nach Stryck introd. in praxin forensem. Er starb den 2. Oktober 1794 an einer Wassersucht. Das Hofraths Collegium verlor an ihm einen geschickten, fleißigen, und gewissenhaften Aktenarbeiter, und die Universität einen Lehrer, der seinen Fächern vollkommen gewachsen war, und der, zwar keinen glänzenden, aber sehr zweckmäßigen und fäßlichen Vortrag hatte. Er war nicht zu bewegen, seine bearbeiteten Manuscripte über verschiedene Theile der theoretischen und praktischen Rechtslehre herauszugeben. Doch zeiget Zauner in den biograph. Nachrichten von Salzburg. Rechtslehrern S. 140 folgende gedruckte Aufsätze von ihm an:

  1. 1. Landtäding des hochfürstl. Salzburgischen Landgerichts Werfen vom Jahre 1534; in Walch’s vermischten Beyträgen zum teutschen Recht Th. II. S. 143--182.
  2. 2. Salzburgische Einstandsordnung vom 15. Nov. 1679; in Walch’s Näherrecht (Jena 1775). S. 45.
  3. 3. Verordnung, den Einstand in den Städten betreffend, vom 22. Aug. 1695; ebend. S. 71.
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