Johann Leonhard Tauber (GND 117235091)

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Daten
Nachname Tauber
Vorname Johann Leonhard
GND 117235091
( DNB )
Wirkungsgebiet Wissenschaft, Politik


Johann Leonhard Tauber in der BSB

TAUBER (Johann Leonhard) Raths-Konsulent zu Augsburg; am 4. September 1724 zu Nürnberg auf der sogenannten Sandmühle, wo sein Vater Müller war, gebohren. Nach den Vorbereitungsstudien zu Nürnberg bezog er 1743 die Universität Altdorf, wo er sich der Philosophie, Philologie, Mathematik, und Rechtswissenschaft widmete, dann zu Ostern 1747 nach Wittenberg, und 1748 nach Jena gieng, an diesen beyden Universitäten das Studium der Rechte fortsetzte, und dasselbe 1749 in Altdorf absolvirte. Hierauf nahm er juristische Praxis, ward 1752 der Rechte Lizentiat, und Advokat zu Nürnberg, dann 1754 Syndikus, 1758 Rathskonsulent und 1755 Doktor der Rechte. Im J. 1760 wurde er auf den zu Augsburg abgehaltenen Münz-Probationstag abgeordnet, und 1763 dahin als Rathskonsulent und Scholarch berufen. Er stand seiner gründlichen Rechtsgelehrsamkeit wegen in Ansehen, und leistete den Reichsstädten Nürnberg und Augsburg in ihren Gerechtsamen und Prozessen wesentliche Dienste. Die Griechische und Hebräische Sprache verstand er gut. Seine Nebenstunden widmete er der Astronomie und Physik, verfertigte selbst manche mathematische Instrumente, und machte immer fleißige meteorologische Beobachtungen. In der Architektur und Mechanik besaß er nicht gemeine Kenntnisse; so wie er überhaupt vielseitige Einsichten hatte, so daß sein Umgang lehrreich, nützlich und angenehm war. Er starb zu Augsburg am 3. Jun. 1777 drey und fünfzig Jahre alt, nach vorhergegangenen dreyjährigen immerwährenden grossen körperlichen Leiden. Schriften:

Vergl. Veithii Bibl. Augustana Alph. XI. S. 210--217. Steiner’s Trauerrede auf J. L. Tauber, und die beygefügte Memoria Tauberi von Mertens. Fol. Augsb. 1777. Will’s und Nopitsch Nürnb. Gel. Lexikon B. IV. S. 3. u. B. VIII. S. 321. Deductions Bibliothek B. I. S. 115 u. 505. Hirsching’s Handbuch, fortges. von Ernesti B. XIV. Abth. 1. S. 120--122. Meusel’s Lexikon verst. Schriftst. B. XIV. S. 14. Stetten’s Kunst- und Gewerbsgesch. von Augsb. S. 176. Zapf’s Augsburg. Bibl. B. I. S. 483. u. B. II. S. 784.

  1. 1. Diss. inaug. de licita in criminalibus prosopolepsia. 4. Altdorf. 1752.
  2. 2. Bestgegründete Widerlegung der ohnlängst zum Vorschein gekommenen Species facti in Sachen der hochfürstlichen Häuser Brandenburg Culm- und Onolzbach contra die Reichsstadt Nürnberg, den von hochgedachten hochfürstl. Haus in sieben landgerichtlichen causis ganz unstatthaft ergriffenen Recursum ad Comitia betreffend. Mit Beylagen. Fol. Nürnb. 1755.
  3. 3. Actus possessorii, aus welchen zu ersehen, daß die Nürnbergischen Instanzien, sonderlich aber das Land- und Bauerngericht, nach dem Harrasischen Vertrag von 1496 bis auf gegenwärtige Zeiten, in actionibus realibus et mixtis auf dem Land gerichtet und gesprochen haben. Fol.
  4. 4. Verschiedene Ledigungsscheine, Antwortschreiben, und Intercessionales von hochfürstlich Brandenburg. Regierung, Oberamtleuten und andern Beamten, welche auf die, am Land- und Bauerngericht zu Nürnberg ausgegangenen litteras mutui Compassus, ihre Amtsunterthanen, wenn selbige in Causis realibus ad agendum provociret werden, zur Anbringung ihrer Klage anhero gewiesen, Zeugen gestellet, oder doch abgehöret, die Rotulos Testium überschicket, auch für ihre an gedachten Land- und Bauerngericht in Real- und Häreditäts-Fällen agirenden Unterthanen intercediret, mithin Fori Competentiam selbst agnosciret haben. Fol.
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