Johann Baptist Andres (GND 123049032)

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Daten
Nachname Andres
Vorname Johann Baptist
GND 123049032
( DNB )
Wirkungsgebiet Wissenschaft


Johann Baptist Andres in der BSB

ANDRES (Johann Baptist) Professor zu Landshut. Er wurde am 11. August 1770 zu Königshofen im Grabfeld im Würzburgischen gebohren, vollendete die Gymnasialschulen in Münnerstadt, studirte die Philosophie und Theologie zu Würzburg, und erhielt 1786 die philosophische Doktorswürde. Im J. 1792 wurde er Priester, und 1793 Lizentiat der Theologie. Vom J. 1795 an war er, theils auf Reisen, theils auf Universitäten, und zwar von 1799 bis 1801 in Göttingen, wo er vorzüglich seine historischen und juristischen Kenntnisse zu vervollkommnen suchte. Im J. 1802 wurde er zu Würzburg Doctor legens, und 1803 an der Universität Professor. Im Jahre 1804 bekam er den Ruf als Professor nach Salzburg, den er auch annahm, und an der dortigen Universität ordentlicher Lehrer des Natur- und allgemeinen Staatsrechts, des Europäischen Völkerrechts, der Staatengeschichte und Statistik, zugleich Kanonikus zu Maria Schnee an der Domkirche, Doktor der Rechte, und dann 1805 wirklicher Hofgerichtsrath ward. Er übernahm auch noch an der Universität die Lehrfächer der politischen Wissenschaften, nebst dem Geschäftsstyl, die besondere Staatsgeschichte, und das positive Staatsrecht. Nach Aufhebung der Universität 1811 wurde er am Königl. Baierischen Lyceum in Salzburg Professor des Kirchenrechts und der Kirchengeschichte. Vom eben erwähnten Jahre 1811 an war Andres mein Freund, und sein täglicher persönlicher Umgang in Salzburg, wo ich mich als Kreis-Schulrath, und er sich als Professor befand, vermehrte und erhöhete meinen angenehmen Lebensgenuß in jener unbeschreiblich schönen Gegend, die ich, nach meinem individuellen Sinn und Geschmack, allen Gegenden Teutschlandes vorziehe, und die in mir, seit ich sie 1816 verlassen mußte, ein, nicht mehr zu heilendes, Heimwehe nach derselben erzeugte. Im J. 1812 erhielt Andres den Titel und Charakter eines Königl. Baierischen Hofrathes. Im J. 1813 wurde er an der Universität zu Landshut ordentlicher Professor des Kirchenrechts und der Kirchengeschichte, welche Fächer er mit Einsicht und Klugheit lehrte. Bis zum J. 1816, so lang ich mich noch in Salzburg befand, brachte er daselbst jedesmal seine Herbstferien zu. Er erhielt noch, neben der Professorsstelle, die Pfarrei zu Altdorf nächst Landshut, aber damit nur neue Lasten und Arbeiten; so, wie überhaupt der Besitz dieser Pfarrei weder für seine Gesundheit, noch für seine Finanzen vortheilhaft ward. Er starb am 24. September 1823. Professor Andres gehörte unter die edlen Männer, die keinen öffentlichen Ruhm, sondern nur das Selbstbewustseyn suchen, im Stillen viel Gutes zu leisten, und ohne Geräusch in ihrem Wirkungskreise Wahrheit und Licht zu verbreiten. Schriften:

  1. 1. Primae origines impedimentorum Matrimonii inter Christianos dirimentium; Diss. inaug. cum Thesibus. 8. Wirceburgi 1793. 66 S. [1]
  2. 2. Stenographie. 8. Nürnberg b. Stein 1799.
  3. 3. Der Fürst in seinem Entschädigungslande. 8. Germanien 1804.
  4. 4. Mehrere kleine anonyme Schriften, und Aufsätze in Journalen.
  5. 5. Beyträge zum Conversations Lexikon oder encyclopäd. Handwörterbuch (Leipz. u. Altenb.) 1817--1819.
  6. 6. Er wollte ein systematisches Handbuch für Kirchenrecht liefern; aber verschiedene Rücksichten, und immerwährende Kränklichkeit in seinen letzten Jahren vereitelten die Herausgabe.
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Fußnoten

  1. s. Obert. Lit. Z. 1793. II. S. 975.