Theodor Konrad Hartleben (GND 116491191)

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Daten
Nachname Hartleben
Vorname Theodor Konrad
GND 116491191
( DNB )
Wirkungsgebiet Wissenschaft, Politik


Theodor Konrad Hartleben in der BSB

HARTLEBEN (Theodor Konrad), Dr. der Rechte, Mitglied der Akademien zu München, Erfurt, Göttingen und Erlangen, kurf. Landesdirektionsrath und Professor der Polizeywissenschaft zu Würzburg, geboren zu Mainz am 24sten Iunius 1770, und ein Sohn Franz Ioseph Hartlebens, kurmainzischen Hof- und Regierungsrathes und Professors. Er erhielt den ersten Unterricht von Privatlehren, unterwarf sich schon in seinem sechsten Iahre einer öffentlichen Prüfung, von welcher ein gedrucktes Verzeichniss ausgetheilt ward, besuchte im 14ten Iahre den ersten philosophischen Kurs, und vertheidigte öffentlich, ohne Präsidium, Sätze aus der Geschichte, und im folgenden Iahre aus der Philosophie, worauf er das Magisterium erhielt. Er besuchte dann einige medizinische Vorlesungen zu Mainz und Strassburg, widmete sich aber vom Iahr 1787 der Rechtswissenschaft, die er zu Giessen, Marburg und Mainz studirte. Zugleich errichtete er zu Mainz die aus Zeitungen und Iournalen bekannte literarische korrespondirende Gesellschaft. Im Iunius 1790 disputirte er öffentlich aus den Rechten, wurde derselben Doktor, und zugleich Assessor der Iuristenfakultät. In den Iahren 1790--1792 nahm er zu Wezlar die Reichskammergerichts- und zu Wien die Reichshofraths-, dann 1792--1793 zu Regensburg die Reichstagspraxis, und machte in den nämlichen Iahren mehrere literarische Reisen. Im Iahr 1793 erhielt er den Ruf in fürstl. Speyersche Dienste als Hofrath und Oberamtmann zu Kislau, und im Iahr 1795 den Ruf in erzbischöfl. Salzburgische Dienste. Unterm 2ten September 1795 wurde er zu Salzburg wirkl. Hofrath und Professor des Staatsrechts teutscher Reichslande und des Reichsprozesses, und fieng mit dem Iahr 1796 als öffentl. ord. Professor seine Vorlesungen an der Universität an. Nach dem Tode des Staatsrechtslehrers von Steinhauser trat er an dessen Stelle. Die kurfürstl. Akademien der Wissenschaften zu München und Erfurt, und mehrere gelehrte Gesellschaften ernannten ihn zu ihrem Mitgliede, und viele gelehrte Institute zum Mitarbeiter. So wie ihm in allen seinen Verhältnissen die wichtigsten Geschäfte anvertraut wurden, übertrug man ihm auch zu Salzburg im Iahr 1800 während der Anwesenheit der französischen Kriegsheere die Polizeydirektion, welche er auch nach deren Abzug noch ein halbes Iahr, und zwar in so lange fortsetzen musste, bis er mehrere Einrichtungen getroffen, und den ihm höheren Ortes aufgetragenen städtischen vollkommenen Polizeyorganisationsplan vollendet hatte. Nachdem er im Iahr 1803 mehrere vortheilhafte und ehrenvolle Anträge in auswärtige Dienste erhalten hatte, zog er den Ruf in kurpfalzbaierische Dienste jedem andern vor, und gieng im Februar 1804 von Salzburg nach Würzburg als Landesdirektionsrath ab.

Seine Schriften sind:

Ueber den Verfall der Wissenschaften unter den Griechen und Römern, und die Mittel, uns vor einem ähnlichen Verfalle zu sichern, nebst Sätzen aus der allgemeinen Geschichte zur öffentlichen Vertheidigung, Mainz 1785.

Erste Linien einer Geschichte der Weltweisheit nebst Streitsätzen aus denselben zur öffentl. Prüfung (unter dem Vorsitze des Prof. Dorsch) vorgelegt, 4. Mainz 1786.

Positiones ex universo iure selectae, quas consentiente illustri iure consultorum ordine in alma universitate Moguntina pro gradu doctoris publicae eruditorum disquisitioni submittit Th. H. Hartleben, 4. Mainz 1790.

Auszug aus der Verfassung und den Statuten des korrespondirenden literarischen Zirkels zu Mainz, 4. 1790.

Kurze Erläuterung der nach kammergerichtlichen Grundsätzen noch unerörterten Rechtsmaterie von Requisitionen, nebst einigen diesen Gegenstand betreffenden Vorschlägen, 8. Wezlar b. Winkler, 1791. 176 S.

S. Ien. ALZ. 1792. II. S. 373--375.
  • Briefe über die böhmische Königskrönung, nebst einer kurzen Schilderung von Prags politischem und literarischem Zustande, 8. Regensburg bey Montag 1792.
S. Obert. ALZ. 1792. I. S. 561--63. Ien. ALZ. 1792. III. S. 184.

Untersuchung der Rechte und Pflichten eines Kurfürsten von Mainz während des Interregnums, 8. Regensburg 1792, 165 S.

S. Ien. ALZ. 1792. IV. S. 275. Obert. ALZ. 1793. I. S. 240.

Ueber die Sicherheitsmittel des Kammergerichts in Kriegszeiten, mit Anwendung auf die neuesten zu einer künftigen Reichsberathschlagung geeigenschafteten Vorfälle, 8. 1793. 12 Bogen.

S. Obert. ALZ. 1793. II. S. 889--893. Ien. ALZ. 1793. Intelligenzbl. S. 538. Neue ADB. 12 B. I. S. 191--194.
  • Flüchtige Betrachtungen über den Gang der französischen Revolution und das durch dieselbe veranlasste neueste kaiserl. Hofdekret, nebst den darüber durch Kurmainz in einer Privatdiktatur vorgelegten Punkten, von einem bescheidenen ehemaligen Bürger Frankreichs, 4. Koblenz im Sept. 1792. 64 S.

Unter dem Namen I. G. H. v. Selpert: kurze historisch -- publizistische Bemerkungen über das Verbot des Kommerzes in teutschen Reichskriegen mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Zeitpunkt, 4. Regensburg 1793.

S. Neue ADB. 19. B. I. S. 31.
  • Von Einquartierungen überhaupt, insbesondere aber von der Einquartierungsfreyheit reichsständischer Residenzen, 4. 1793. 27 S. (Steht auch in Reuss Deductions- und Urkundensammlung 1797. B. XII.)
S. Ien. ALZ. 1794. Intelligenzbl. S. 769. Würzburg. gel. Z. 1795. IV. S. 6.

Oratio inauguralis de origine, incrementis et fontibus iuris publici territoriorum imperii Romano -- germanici communis, nec non de utilitate, illud in academiis germanicis specialibus praelectionibus tradendi, 4. Salisburgi 1796. 30 S.

S. Ien. ALZ. 1797. IV. S. 55. Würzburg. gel. Z. 1796. S. 370. Götting. gel. A. 1797 I. S. 255.

Ueber die Wahl der teutschen Reichsdeputirten zu Friedensunterhandlungen, mit vorzüglicher Rücksicht auf die zu dem künftigen Friedenskongresse bereits erwählte Reichsdeputation, 8. Salzburg 1797. 158 S.

Es erschien darauf: Sattlerische Zuschrift an den Verf. der Abhandlung über die Wahl u. s. w. 8. 1797, 47 S. S. Ien. ALZ. 1797. n. 301. S. 758. Würzburg. gel. Z. 1797. n. 82. S. 636. AL. Anzeiger 1797 n. 146. S. 1506.

Methodologie des teutschen Staatsrechts nebst der ältesten sehr seltnen Abhandlung über die Methode des juristischen Studiums in dem fünfzehnten Iahrhundert, 8. 1800. 17 Bog.

S. Obert. ALZ. 1800. Febr. S. 392. Erlang. LZ. 1800. I. S. 465.

Teutsche Iustitz- und Polizeyfama, 4. 1802. wird fortgesezt.

Einige Berichtigungen über die sogenannte Inquisition des I. Th. Zauner in Salzburg; im AL Anzeiger 1800. n. 203. S. 2013--15.

Einige Ideen über die Methode der juristischen Disputationen, vorzüglich auf katholischen hohen Schulen; ein Beytrag zu den akademischen Reformen des 19ten Iahrhunderts; ebendas. 1801, n. 19. S. 169--172.

Viele Aufsätze, insbesondere die Bearbeitung der Reichstagsverhandlungen, die Kritiken der publizistischen Schriften u. s. w. in den staatswissenschaftl. und jurist. Nachrichten.

Anonyme Abhandlungen; im Waffenträger der Gesetze.

Rezensionen in der oberteutschen allg. Lit. Zeitung; in der Erlanger Lit. Zeitung; in den Mainzer gelehrten Anzeigen u. s. w.

S. Eigne Sammlungen. Privat-Nachrichten. Zauners biogr. Nachrichten von Salzburg. Rechtslehrern, Nachtr. S. 33--47. Meusels gel. Teutschland, 5. A. B. III. S. 92. u. B. IX. S. 515.


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