Iohann Baptist Karl von Koflern (GND 102889546)

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Daten
Nachname von Koflern
Vorname Iohann Baptist Karl
GND 102889546
( DNB )
Wirkungsgebiet Wissenschaft


Iohann Baptist Karl von Koflern in der BSB

von KOFLERN (Iohann Baptist Karl), hochfürstlicher Hofrath, und Professor der Pandekten und des Lehenrechts zu Salzburg, geboren daselbst am 2ten April 1732. Er studirte sowohl die niedern, als höhern Schulen in seiner Geburtsstadt, und zeichnete sich durch Fleiss und Fähigkeit so entscheidend aus, dass, als er im Iahre 1751 als ein Iüngling von 19 Iahren aus der gesammten Rechtsgelehrsamkeit nach vorschriftsmässiger Strenge geprüfet wurde, er darüber von der juristischen Fakultät das rühmlichste Zeugniss erhielt, und im folgenden Iahre die Anwartschaft auf einen Lehrstuhl bey der nämlichen Fakultät bekam. Er gieng im Iahr 1752 nach Franken, und übte sich bey den bambergischen Vogtey- und Oberämtern Schorgast und Kupferberg in der Gerichtspraxis, im Iahr 1753 zu Wezlar in der reichskammergerichtlichen Praxis, und dann noch einige Zeit in Bamberg in verschiedenen Amtsgeschäften. In den Iahren 1755 und 1756 beschäftigte er sich zu Salzburg bey dem Stadtgerichte mit praktischen Arbeiten, und wurde, als bey dem Ausbruche des sieben jährigen preussischen Kriegs 1757 auch das salzburgische Reichskontingent ausrückte, und mit demselben zugleich der ordentliche Regimentsauditor abgieng, inzwischen bey der zurückgebliebenen Stadtgarnison zum Auditoriat, bey dem Kriegsrath aber und der geheimen Kriegskonferenz zu Sekretariatsdiensten angestellet. Im Iahr 1761 ward er bey der Universität zum ausserordentlichen Professor der Rechte ernannt, nahm am 19ten Nov. desselben Iahres die juristische Doktorswürde, und wurde zugleich unterm 25sten des nämlichen Monats und Iahrs in Ansehung seiner gründlichen Gelehrsamkeit zum wirklichen Hofrathe mit Sitz und Stimme befördert. Im Iahr 1764 wurde er ordentlicher Professor der Institutionen, 1767 übernahm er das ordentliche Lehramt der Pandekten, und von 1773 an hielt er auch Vorlesungen über das Lehenrecht nach dem Mascovischen Lehrbuche.

Seine Schriften sind:

Disquisitio iuridico-academica de nomothesia seu legum latione politica, pars I. de eadem in genere, Salisburgi 4. 1773.

Memorabilia Eberhardi II, Invaviensis quondam archiepiscopi et metropolitae, ecclesiarum Chiemensis, Seccoviensis et Lavantinae fundatoris, Cels. ac Rev. D. D. Hieronymo archiepiscopo et S. R. principi Salisburgensi etc. in solemni confirmatione illustrissimi D. D. Iosephi Adami ex comitibus ab Arco etc. hucusque regiograecensis, nunc iam Seccoviensis episcopi neocrati, ac anno 1780 die 23. Aprilis confirmati, unacum actis praefatae confirmationis oblata, fol. Salisburgi 1780.

S. Zauners biograph. Nachr. von Salzburg. Rechtslehrern, S. 136--140. Hübners Beschreibung von Salzburg, S. 402. Meusels gel. Teutschl. 5te A. B. IV. S. 215. Weidlichs biogr. Nachr. B. I. S. 427. Ekkards lit. Handb. Th. I. S. 100, u. Th. II. S. 349.


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